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Wichtige Dateien

Stand 12.09.2024

Hier finden Sie alle grundlegenden Informationen
im PDF-Format.

Allgemeines

Konzeption Haus 1

Konzeption Haus 2

Konzeption Haus 3

Die Konzeptionen werden derzeit überarbeitet.

Elternbeitrag und Elterneinkommen            


Die Abgabe der Einkommenserklärung wird zum Abschluss des Betreuungsvertrages laut festgesetzter Frist fällig.

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Die Elternbeiträge werden bei den Neuaufnahmen zu Beginn des Aufnahmemonats festgesetzt

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Für Kinder, die unseren Hort bereits besuchen, endet die Frist am 30.09. des laufenden Jahres.

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Der neue Elternbeitrag gilt dann (sofern nichts anderes vereinbart wurde) ab dem 01.01. des neuen Jahres.

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Maßgeblich zur Berechnung des Elterneinkommens und zur Einstufung des Elternbeitrages für das Folgejahr ist unsere Elternbeitragsordnung.

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Nach wie vor beitragsfrei bleiben Eltern, die folgende Unterstützungen erhalten

und die aktuell gültigen Bescheide einreichen:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts SGB II,

  • Leistungen nach dem 3. u. 4. Kapitel des SGB XII,

  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,

  • einen Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder

  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

 

sowie Eltern mit einem jährlichen Nettoeinkommen bis 20.000,- Euro.

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​Bitte beachten Sie unser Datenschutzkonzept.

 

Mit den entsprechenden Nachweisen folgendes Formular ausgefüllt und unterschrieben einreichen:

Verbindliche Erklärung - Mantelbogen (Stand 2024-07)

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Die Nachweise können als pdf-Datei per E-Mail gesendet werden. Bitte dafür mit dem Mantelbogen die Einwilligungserklärung zum Datenaustausch abgeben:

Haus 1 und 2

Haus 3

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