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Kinderfreizeit e.V.
Hort "Max & Moritz"
Wichtige Dateien
Stand 12.09.2024
Hier finden Sie alle grundlegenden Informationen
im PDF-Format.
Allgemeines
Konzeption Haus 1
Konzeption Haus 2
Konzeption Haus 3
Die Konzeptionen werden derzeit überarbeitet.
Elternbeitrag und Elterneinkommen
Die Abgabe der Einkommenserklärung wird zum Abschluss des Betreuungsvertrages laut festgesetzter Frist fällig.
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Die Elternbeiträge werden bei den Neuaufnahmen zu Beginn des Aufnahmemonats festgesetzt
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Für Kinder, die unseren Hort bereits besuchen, endet die Frist am 30.09. des laufenden Jahres.
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Der neue Elternbeitrag gilt dann (sofern nichts anderes vereinbart wurde) ab dem 01.01. des neuen Jahres.
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Maßgeblich zur Berechnung des Elterneinkommens und zur Einstufung des Elternbeitrages für das Folgejahr ist unsere Elternbeitragsordnung.
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Nach wie vor beitragsfrei bleiben Eltern, die folgende Unterstützungen erhalten
und die aktuell gültigen Bescheide einreichen:
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Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts SGB II,
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Leistungen nach dem 3. u. 4. Kapitel des SGB XII,
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Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
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einen Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
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Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
sowie Eltern mit einem jährlichen Nettoeinkommen bis 20.000,- Euro.
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​Bitte beachten Sie unser Datenschutzkonzept.
Mit den entsprechenden Nachweisen folgendes Formular ausgefüllt und unterschrieben einreichen:
Verbindliche Erklärung - Mantelbogen (Stand 2024-07)
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Die Nachweise können als pdf-Datei per E-Mail gesendet werden. Bitte dafür mit dem Mantelbogen die Einwilligungserklärung zum Datenaustausch abgeben:
Haus 1 und 2
Haus 3
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