Hortbetreuung in Klasse 5 & 6
Stand 23.10.2023
Für Kinder ab Klasse 5
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In Klasse 5 & 6 besteht ein Anspruch auf Hortbetreuung nur, wenn beide Eltern arbeiten, in Ausbildung sind oder die familiäre Situation es erfordert.
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Dafür ist bis 08.07.2024 für Kinder der jetzigen 4. Klassen ein Antrag auf Hortbetreuung zu stellen und mit den entsprechenden Nachweisen zu belegen.
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Das gilt auch für Kinder, die unseren Hort bereits besuchen.
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Der Rechtsanspruch wird geprüft. Nach dessen Bestätigung wird bei schon bestehenden Betreuungsverträgen eine Zusatzvereinbarung gefertigt.
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Für Hortkinder der jetzigen 5. Klassen ist für eine Fortsetzung der Betreuung in Klasse 6 nur das Formular zur Prüfung des Rechtsanspruches und aktuelle Arbeitsnachweise einzureichen.
Den Antrag auf einen Hortplatz Klasse 5 & 6 finden Sie hier.
Für alle Neuaufnahmen gilt:
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Für den Abschluss eines Betreuungsvertrages sind alle Unterlagen bis zur festgesetzten Frist vollständig ausgefüllt, mit Nachweisen (in Kopie) belegt und unterschrieben im verschlossenen Briefumschlag in den Briefkasten am Eingang der Schule zu werfen oder per Post zu schicken.
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Ohne Aufforderung bitte keine anderen Unterlagen abgeben!
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Zwingende Voraussetzung für die Aufnahme ist der Nachweis der vollständigen Masernschutzimpfung und vor dem 1. Horttag eine aktuelle ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung mit dem Impfstatus.
Ihre Fragen senden Sie bitte per E - Mail an: kinderfreizeit.ev@web.de
oder Sie rufen uns an
Standort Kollerberg: 03563 / 5933422 Frau Schilske & Frau Müller
Standort Schomberg: 03563 / 90247 Frau Stock & Frau Prinz
Ausgefüllte Formulare zum Rechtsanspruch bzw. Berufsnachweise
senden Sie bitte nur nach Vereinbarung per E-Mail (pdf-Dateien).