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Hortbetreuung in Klasse 5 & 6

Stand 13.11.2024

        Für Kinder ab Klasse 5
 

  • In Klasse 5 & 6  besteht ein Anspruch auf Hortbetreuung nur, wenn beide Eltern arbeiten, in Ausbildung sind oder die familiäre Situation es erfordert.

  • Dafür ist bis 8 Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres für Kinder der jetzigen 4. Klassen ein Antrag auf Hortbetreuung zu stellen und mit den entsprechenden  Nachweisen zu belegen, also bis 11.07.2025

  • Das gilt auch für Kinder, die unseren Hort bereits besuchen.

  • Der Rechtsanspruch wird geprüft. Nach dessen Genehmigung wird bei schon bestehenden Betreuungsverträgen eine Bestätigung zur Fortsetzung des Betreuungsvertrages ausgestellt.

  • Für Hortkinder der jetzigen 5. Klassen ist für eine Fortsetzung der Betreuung in Klasse 6 nur das Formular zur Prüfung des Rechtsanspruches und aktuelle Arbeitsnachweise einzureichen.

Den Antrag auf einen Hortplatz Klasse 5 & 6  finden Sie  hier.

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Für alle Neuaufnahmen gilt:

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  • Für den Abschluss eines Betreuungsvertrages sind  alle Unterlagen bis zur festgesetzten Frist vollständig ausgefüllt, mit Nachweisen  (in Kopie) belegt und unterschrieben im verschlossenen Briefumschlag in den Briefkasten am Eingang der Schule zu werfen oder per Post zu schicken.

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  • Ohne Aufforderung bitte keine anderen Unterlagen abgeben!

             

  • Zwingende Voraussetzung für die Aufnahme ist der Nachweis der vollständigen Masernschutzimpfung.

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     Ihre Fragen senden Sie bitte per E - Mail oder Sie rufen uns an

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     Standort Kollerberg:      03563 / 5933422  Frau Schilske & Frau Müller

                                                          hort-kollerberg@web.de

                                                

     Standort Schomberg:     03563 / 90247   Frau Stock & Frau Prinz

                                                         hort-schomberg@web.de

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