Kinderfreizeit e.V.
Hort "Max & Moritz"
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Stand: 30.01.2025
Elternbeitrag und Elterneinkommen
​Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem ermittelten
Netto-Elterneinkommen des Vorjahres.
Die Abgabe der Einkommenserklärung wird zum Abschluss des Betreuungsvertrages laut festgesetzter Frist fällig.
​Die Elternbeiträge werden bei den Neuaufnahmen zu Beginn des Aufnahmemonats festgesetzt
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Für Kinder, die unseren Hort bereits besuchen, endet die Frist am 30.09. des laufenden Jahres.
​Der neue Elternbeitrag gilt dann (sofern nichts anderes vereinbart wurde) ab dem 01.01. des neuen Jahres.
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Maßgeblich zur Berechnung des Elterneinkommens und zur Einstufung des Elternbeitrages für das Folgejahr ist unsere Elternbeitragsordnung und das Kita-Gesetz.
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Auszug aus dem Brief vom MBJS an uns:
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"Die Änderungen des Kita-Gesetzes .... haben im Wesentlichen nur die bisherige Befristung beseitigt.
Grundsätzlich gilt also: Alle seit dem 1. Januar 2023 eingeführten Entlastungs-maßnahmen gelten unbefristet weiter und laufen nicht zum 31. Dezember 2024 aus."
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Nach wie vor beitragsfrei bleiben Eltern, die folgende Unterstützungen erhalten:
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Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts SGB II,
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Leistungen nach dem 3. u. 4. Kapitel des SGB XII,
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Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
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Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
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Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
sowie Eltern mit einem jährlichen Nettoeinkommen bis 35.000,- Euro.
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Begrenzung der Elternbeiträge für Hort-Kinder
35.000,01 € bis 40.000,- €: 40,- €
40.000,01 € bis 45.000,- €: 45,- €
45.000,01 € bis 50.000,- €: 55,- €
50.000,01 € bis 55.000,- €: 70,- €
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Voraussetzung für die Beitragsbefreiung bzw. Entlastung sind aktuell eingereichte Bescheide und Einkommenserklärungen.
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Eltern, die keine Nachweise abgeben, werden in den Höchstbeitrag gemäß unserer Elternbeitragsordnung eingestuft.
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Für eine Betreuungszeit von 4, 6 oder 7,5 h:
Beim 1. Kind wären das 88,00 € / 98,00 € oder 108,00 € ,
beim 2. Kind wären das 70,00 € / 78,00 € oder 86,00 €.
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Eltern, die Sozialleistungen beziehen, müssen ihre aktuellen Bescheide einreichen.
Bleibt der Folgebescheid aus, wird der zuletzt festgesetzte Elternbeitrag fällig. Für eine Neuberechnung werden Einkommensnachweise nachgefordert.