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Stand: 04.09.2025

Elternbeitrag und Elterneinkommen

​Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem ermittelten

Netto-Elterneinkommen des Vorjahres.
 

Die Abgabe der Einkommenserklärung wird zum Abschluss des Betreuungsvertrages laut festgesetzter Frist fällig.

​Die Elternbeiträge werden bei den Neuaufnahmen zu Beginn des Aufnahmemonats festgesetzt.

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Eltern der Lernanfänger, die noch ältere Kinder bei uns im Hort haben, brauchen nicht zusätzlich eine neue Erklärung abgeben.

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Für Kinder, die unseren Hort bereits besuchen, endet die Frist am 30.09. des laufenden Jahres.

​Der neue Elternbeitrag gilt dann (sofern nichts anderes vereinbart wurde) ab dem 01.01. des neuen Jahres.

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Maßgeblich zur Berechnung des Elterneinkommens und zur Einstufung des Elternbeitrages für das Folgejahr ist unsere Elternbeitragsordnung und das Kita-Gesetz.

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Von der Zahlung des Elternbeitrages befreit werden Eltern, die folgende Unterstützungen erhalten:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts SGB II,

  • Leistungen nach dem 3. u. 4. Kapitel des SGB XII,

  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,

  • Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder

  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

 

sowie Eltern mit einem jährlichen Nettoeinkommen bis  35.000,- Euro.

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Begrenzung der Elternbeiträge für Hort-Kinder (für jede Betreuungszeit)
35.000,01 €  bis  40.000,- €:         40,- €
40.000,01 €  bis  45.000,- €:         45,- €
45.000,01 €  bis  50.000,- €:          55,- €
50.000,01 €  bis  55.000,- €:          70,- €

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Voraussetzung für die Beitragsbefreiung bzw. Entlastung sind aktuell eingereichte Bescheide  und Einkommenserklärungen.

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Eltern, die keine Nachweise abgeben, werden in den Höchstbeitrag gemäß unserer Elternbeitragsordnung eingestuft.

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Für eine Betreuungszeit von 4, 6 oder 7,5 h wären das:

Beim 1. Kind : 88,00 € / 98,00 € oder 108,00 € ,

beim 2. Kind : 70,00 € / 78,00 € oder 86,00 €, 

ab dem 3. Kind : 35,00 €, 39,00 € oder 43,00 €.

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Eltern, die Sozialleistungen beziehen, müssen ihre aktuellen Bescheide einreichen.

Bleibt der Folgebescheid zur Fristabgabe aus, wird der zuletzt festgesetzte Elternbeitrag fällig. Für eine Neuberechnung werden Einkommensnachweise nachgefordert.

 

Bitte beachten Sie unsere

Elternbeitragsordnung und unser Datenschutzkonzept.

 

Mit den entsprechenden Nachweisen folgendes Formular ausgefüllt und unterschrieben einreichen:

Verbindliche Erklärung - Mantelbogen inkl. Elterntabelle  (Stand 2025-07-14)

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Die Nachweise können als pdf-Datei per E-Mail gesendet werden. Bitte dafür mit dem Mantelbogen die Einwilligungserklärung zum Datenaustausch abgeben:

Haus 1 und 2    (Kollerberg, Stand 2025-01)

Haus 3               (Schomberg, Stand 2025-01)

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