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Stand: 04.02.2025

Hortaufnahme Klasse 1 - 4

Für die Lernanfänger des  Schuljahres 2025/26

 
Bei der Anmeldung in den Grundschulen werden die Anträge entgegen genommen, Formulare ausgeteilt und weitere Termine mit den Eltern vereinbart.

GS Kollerberg:
14./15.02.2025

GS Astrid Lindgren: 12., 13. und 15.02.2025


Die Eltern der Lernanfänger melden ihre Kinder spätestens bis zum 31.03.2025  für die Aufnahme in unseren Hort vorab an.
Hortanträge können gern per E-Mail gesendet oder auch in den Briefkasten der Schule eingeworfen werden.
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Die Eltern der vorangemeldeten Kinder erhalten die Unterlagen zum Abschluss eines Betreuungsvertrages und weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren im
Haus 1:
am 26./27.03.2025
​von 8:00 bis 16:30 Uhr, Raum 119
Haus 3:
am 02.04.2025 um 17:00 Uhr in der Aula der GS Astrid Lindgren - auf der Elternversammlung nach Einladung

Für Kinder
im laufendem Schuljahr

 

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Bitte nehmen Sie per E – Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf, ob bzw. ab wann in der Klasse Ihres Kindes freie Kapazitäten vorhanden sind.

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Die Aufnahmegespräche für die neuen Kinder finden nach Terminabsprache statt.

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Werden Kinder des laufenden Schuljahres in den Ferien aufgenommen, so ist eine explizite Ferienanmeldung zusätzlich erforderlich. Die Formulare sind auf Nachfrage erhältlich.​​


Den Antrag auf einen Hortplatz Klasse 1 - 4 
finden Sie 
hier.

(Gilt nicht für Kinder, die unseren Hort bereits besuchen.)

Für alle Neuanträge gilt:

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  • Den Hortantrag mit der Sorgerechtserklärung spätestens bis zur festgesetzten Frist vollständig ausgefüllt und unterschrieben im verschlossenen Briefumschlag in den Briefkasten am Eingang der Schule werfen oder per E-Mail schicken.

  • Ohne Aufforderung bitte keine anderen Unterlagen einreichen!

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  • Zwingende Voraussetzung für die Aufnahme des Kindes ist der vollständige Masernschutz.  Der Impfausweis kann persönlich vorgelegt werden.

       

  • Ein ärztliches Attest zur Bestätigung der Gesundheit des Kindes vor der Aufnahme des Kindes in unseren Hort ist nur dann erforderlich, wenn das Kind bisher keine Kindereinrichtung  besucht hat.

     

  • Für den Abschluss eines Betreuungsvertrages sind  alle ausgehändigten Unterlagen bis zur festgesetzten Frist vollständig ausgefüllt und unterschrieben im verschlossenen Briefumschlag in den Briefkasten am Eingang der Schule zu werfen.

  • Nachweise können mit der Einwilligungserklärung zum Datenaustausch per E-Mail gesendet werden.

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  • Nachträglich eingereichte Unterlagen zum Abschluss des Betreuungsvertrages könnte die Aufnahme des Kindes erst zum nächsten Quartal zur Folge haben. Bei ausgeschöpfter Kapazität werden die Kinder namentlich in einer Warteliste erfasst.   Den Eltern wird Bescheid gegeben.

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  • Die Aufnahmegespräche der Lernanfänger zur Aufnahme ab neuem Schuljahr finden in der letzten Sommer-Ferienwoche statt.  Die Termine werden bei der Elternversammlung der Schule im Juni vereinbart.

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     Ihre Fragen senden Sie bitte per E - Mail oder Sie rufen uns an.

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     Standort Kollerberg:     

                                                     

     Standort Schomberg:    

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